Wir geben bekannt, dass ab dem 09.04.2020 gemäß der Militärverordnung Nr. 8, Art. 1 (3), dürfen Sie für Autoreparaturdienste außerhalb des Hauses – bzw. für Dienstleistungen oder Geschäfte von Autoteilen. Das ist moglich, wenn Sie die Erklärung in eigener Verantwortung ausfüllen – der Punkt in Bezug auf Deckung der Bedürfnisse der Person (Punkt 2).
Gültig in Rumänien.
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